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Zu Ihrer Sicherheit - +43 (0) 5372 64742 info@euromax-brandschutz.at
Feuerlöscher
 

Unser Service

Tragbare Feuerlöscher müssen nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Versandbehälterverordnung  §7 Abs.1 bis 4  vom  29.12.2015) alle 2 Jahre einer Überprüfung auf Betrieb- und Funktionssicherheit unterzogen werden. Diese Überprüfung ist vom Betreiber zu veranlassen. Die Revision selbst hat durch einen Sachkundigen zu erfolgen.

Mit der Einführung der ÖNORM F 1053, welche seit 1. Februar 2000 in Kraft und mit 1.11.2004 neu überarbeitet worden ist wurde der neueste Stand der  Überprüfungstechnik für tragbare Feuerlöscher geschaffen. In dieser Norm sind sämtliche Handgriffe für die Überprüfung als auch Voraussetzungen für einen Sachkundigen festgelegt.

Der autorisierte Kundendienst unseres Hauses bietet Ihnen

  • Fachmännische Beratung vor Ort
  • Unterweisung in der Handhabung und im Umgang mit tragbaren Feuerlöschern sowie Löschvorführungen.
  • Gewissenhafte Überprüfung Ihrer Feuerlöscher durch unser zertifiziertes Personal sowohl nach den gesetzlichen Vorschriften als auch nach dem neuesten Stand der Feuerlöschtechnik.
  • Es werden ausschließlich Feuerlöschgeräte angeboten, die nach der ÖNORM EN 1-6 in Österreich zugelassen sind und von denen darüber hinaus von offizieller Seite eine überdurchschnittlich hohes
    Löschvermögen attestiert wird.

Muss man Feuerlöscher überprüfen lassen?

Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ANSchG) § 25: Der Arbeitgeber muss für die Sicherheit seiner ArbeitnehmerInnen sorgen - bereits ab 1 Arbeitnehmer.

In der Arbeitsstättenverordnung (AstvV) § 42: In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Feuerlöscher in ausreichender Anzahl vorhanden sein!

In der Versandbehälterverordnung: Feuerlöscher sind Druckbehälter und stellen, wenn Sie nicht regelmäßig vom Fachmann gewartet werden, eine Gefahr dar.

RWA-Anlagen bzw. Brandrauchentlüftungen

Wenn in einem geschlossenen Raum ein Feuer ausbricht, so wird dieser schnell durch Rauch und toxische Brandgase vollständig verqualmt, sodass Flucht- und Rettungswege versperrt werden. Es kann durch den entstehenden Hitzestau die Umgebungstemperatur soweit Ansteigen dass es zu einer explosionsartigen Selbstentzündung und damit zum Totalverlust des Gebäudes kommt.
Durch eine Brandrauchentlüftung werden rechtzeitig Klappen und Fenster geöffnet, sodass Rauch und Hitze ins Freie abgeleitet werden. So lässt sich der Brandherd leichter lokalisieren und damit die Flucht- und Rettungswege wieder frei werden. So lässt sich der Brandherd leichter lokalisieren und Rettungskräfte können diesen gezielt bekämpfen.

Wir bieten folgende Leistungen an:

Jährliche Prüfung der RWA nach TRVB S-125 bzw. BRE-Anlagen nach TRVB S-111. Der Betreiber einer Brandrauchentlüftung ist verpflichtet, alle notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um Gefahren von Personen und Sachen, die sich in den Gebäuden befinden, abzuwenden. Durch regelmäßige Wartung der Brandrauchentlüftung verringert der Betreiber im Schadensfall ein Haftrisiko.

Wandhydranten
Wir bieten folgende Leistungen an:

  • Abnahmeprüfung von Wandhydranten und Steigleitungen nach ÖNORM EN 671 Teil 1 - 3 und TRVB 128 inkl. Prüfprotokoll
  • Vierjährliche periodische Prüfung von Wandhydranten und Steigleitungen nach ÖNORM EN 671 Teil 1-3 und TRVB F-128 inkl. Prüfbericht
  • Instandsetzung von Wandhydrantenschränken und deren Inhalt

Notstrom- und Fluchtweg-Orientierungsnotbeleuchtungen
Wir bieten folgende Leistungen an:

  • Jährliche Wartung und Überprüfung nach TRVB E102
  • Jährliche Überprüfung nach Önorm E 8002-1

 

Kontakt

Euromax Brandschutz e.U.
Salurner Str. 26
A-6330 Kufstein
Tel.: +43 (0) 5372 64742
FN 430702k LG-Innsbruck
UID: ATU67302279
info@euromax-brandschutz.at

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